| Platz- und Hausordnung |
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Regeln sind lästig, aber für eine ordnungsgemäße Benutzung nicht zu
vermeiden. Wir bitten deshalb alle Benutzer |
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| des Pfadfinderzeltplatzes und des
Pfadfinderhauses herzlich, diese Regeln zu beachten und sicherzustellen, |
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| dass auch die nachfolgenden Gäste an
diesem Zeltlagerplatz und Haus noch viel Freude haben können! |
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| 1. Der
Pfadfinderzeltplatz und das Pfadfinderhaus darf nur nach vorheriger Anmeldung
beim Freundes und Förderkreis |
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| der DPSG Euerbach e.V. benutzt
werden. |
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| 2. Der Pfadfinderzeltplatz und das Pfadfinderhaus wird der DPSG,
Jugendgruppen, Jugendverbänden, Gemeinden, Vereinen, |
| Familiengruppen und privaten
Gruppen nach vorheriger Anmeldung zur Benutzung überlassen. |
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| 3. In
der Regel wird der Pfadfinderzeltplatz und das Pfadfinderhaus nur an eine
Gruppe vergeben. |
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| 4. Für
die Benutzung des Pfadfinderzeltplatzes und des Pfadfinderhauses sind
Gebühren zu entrichten. |
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| 5. Der Anreisetermin, die Übergabe und die Abnahme sind bei Sandra
Raditsch, Sudetenstraße 13, 97502 Euerbach ( 09726 / 3950) |
| anzumelden und mit ihr
abzustimmen. |
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| 6. Der Pfadfinderzeltplatz kann am Anreisetag frühestens um 15:00
Uhr belegt und muss am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr geräumt sein. |
| Das Pfadfinderhaus muss in einem
sauberen und aufgewaschenen Zustand übergeben werden. Des weiteren muss |
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| sich auch der gepflasterte
Aussenbereich in einem besenreinen Zustand befinden. Sollten bei der
Abnahme |
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| Reinigungsmängel festgestellt
werden, so wird der Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt werden. |
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| 7. Der Pfadfinderzeltplatz steht nur für die Errichtung von Zelten
zur Verfügung. Er darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden, |
| dies gilt auch für Be- und
Entladen. Camping- und Wohnwagen dürfen nicht aufgestellt werden. |
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| 8. Lagerfeuer
dürfen nur an dafür vorgesehen Stellen errichtet werden. Das Holz wird vom
Freundes und Förderkreis |
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| der DPSG Euerbach e.V. gegen
Gebühr gestellt. |
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| 9. Die Benutzer des Pfadfinderzeltplatzes und des Pfadfinderhauses
haben dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohner nicht belästigt werden. |
| Die Nachtruhe erstreckt sich von
22:00 bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit sind ruhestörende Tätigkeiten zu
unterlassen. |
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| 10. Im Pfadfinderhaus und in der Holzhalle ist Rauchverbot. |
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| 11. Den Benutzern des Pfadfinderzeltplatzes steht die
Sanitäranlage, die Außenküche sowie der Lagerraum des Pfadfinderhauses zur
Verfügung. |
| Die Toilettenanlage ist zu
benutzen. Die Umgebung des Zeltplatzes sowie das Waldgelände dürfen nicht
verunreinigt werden. |
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| 12. Der Pfadfinderzeltplatz, das Pfadfinderhaus und alle
Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen ist Ersatz zu
leisten. |
| Mutwillige Beschädigungen werden
strafrechtlich verfolgt. Bei Übernahme des Zeltplatzes bzw des
Pfadfinderhauses sind bestehende Mängel |
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| unverzüglich dem Freundes- und
Förderkreis der DPSG Euerbach e.V. zu melden. |
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| 13. Der Pfadfinderzeltplatz, das Pfadfinderhaus und alle
Einrichtungen sind stets in sauberen Zustand zu halten. Die Abfälle sind zu
sortieren |
| und in die bereitgestellten
Behältnisse abzulegen. |
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| 14. Jeder Benutzer des Pfadfinderzeltplatzes und des
Pfadfinderhauses erkennt die Bestimmungen der Platz- und Hausordnung sowie
die |
| Platz- und Hausgebühren als
verbindlich an. Bei Verstößen haftet er persönlich für entstehende Schäden. |
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| 15. Bei Gruppen haftet der verantwortliche Gruppenleiter für die
ordnungsgemäße Benutzung des Pfadfinderzeltplatzes und des Pfadfinderhauses |
| mit sämtlichen Einrichtungen. Der
Gruppenverantwortliche hat eine allgemeine Belehrung über die
Verhaltensregeln und Platz- und Hausordnung |
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| unverzüglich durchzuführen. |
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| 16. Den Einzelanordnungen des Freundes und Förderkreises der DPSG
Euerbach e.V. oder der von ihr Beauftragten ist Folge zu leisten. |
| Verstöße hiergegen können die
Verweisung vom Zeltplatz bzw. Haus nach sich ziehen. |
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| Der Freundes und Förderkreis der
Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg – Euerbach e.V. wünscht einen
erlebnisreichen Aufenthalt. |
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| Arthur Arnold |
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| 1. Vorsitzender |
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