hausordnung

Platz - & Hausordnung, Stand 03.08.2023

Regeln sind lästig, aber für eine ordnungsgemäße Benutzung nicht zu vermeiden. Wir bitten deshalb alle Benutzer des Pfadfinderzeltplatzes und des Pfadfinderhauses herzlich, diese Regeln zu beachten und sicherzustellen, dass auch die nachfolgenden Gäste an diesem Zeltlagerplatz und Haus noch viel Freude haben können!

     Aus aktuellem Anlaß ergänzen wir unsere Platz- und Hausordnung:

     

  1. Die Pfadfinderzeltplätze werden der DPSG, Jugendgruppen, Jugendverbänden, Gemeinden, Vereinen, Familiengruppen und privaten Gruppen nach vorheriger Anmeldung zur Benutzung überlassen.

  1. Der Anreisetermin, die Übergabe und die Abnahme sind bei Sandra Raditsch über die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abzustimmen.

           Anreise ab 15 Uhr und Abreise bis 10 Uhr.

  1. Die Pfadfinderzeltplätze stehen nur für die Errichtung von Zelten zur Verfügung. Sie dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden, dies gilt auch für Be- und Entladen. Wohnmobile und Wohnwagen dürfen auf dem Zeltplätzen nicht aufgestellt werden.

  1. Lagerfeuer dürfen nur an dafür vorgesehenen Stellen errichtet werden.

  1. Die Nachtruhe erstreckt sich von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Die Gruppenverantwortliche tragen dafür Sorge, dass die Nachtruhe eingehalten wird.

  1. Sogenannte „Überfälle“ sind verboten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist schon aus Brandschutzgründen untersagt. Organisierte Nachtspiele mit Regeln, die allen Teilnehmern bekannt sind, sind bis 24 Uhr zu beenden.

  1. In den Einrichtungen der Pfadfinderzeltplätze ist Rauchverbot.

  1. Die Toilettenanlagen sind zu benutzen. Die Umgebung der Pfadfinderzeltplätze dürfen nicht verunreinigt werden.

  1. Etwaige Mängel bzw. Schäden bitte unverzüglich dem Freundes- und Förderkreis der DPSG Euerbach e.V. oder den Beauftragten melden.

  1. Die Pfadfinderzeltplätze und alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und stets in sauberen Zustand zu halten. Die Abfälle sind zu sortieren und in die bereitgestellten Behältnisse abzulegen.

  1. Die Fußböden im Pfadfinderhaus, in den Sanitärbereichen und weiteren genutzten Gebäude sind aufzuwaschen. Die Außenbereiche sind besenrein zu übergeben

  1. Der Gruppenverantwortliche haftet für die ordnungsgemäße Benutzung der Pfadfinderzeltplätze mit sämtlichen Einrichtungen.

  1. Verursachte Schäden und Reinigungsmängel werden in Rechnung gestellt

  1. Den Einzelanordnungen des Freundes und Förderkreises der DPSG Euerbach e.V. oder dem von ihm Beauftragten sind zu befolgen.

Der Freundes- und Förderkreis der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg – Euerbach e.V. wünscht einen erlebnisreichen Aufenthalt.

Euerbach, 03.08.2023

 

Wir bitten um Beachtung, dass bei Nachwanderungen im angrenzenden Wald unbedingt im Vorfeld der zuständige Jagdpächter informiert werden muss! Bitte um Absprache bei Hr. Winkler unter 01512-1007122 per Telefon oder Whatsapp! Vielen Dank!!